Dienstag, 30. August 2016

[Blogtour] Wildrosengeflüster von Alexandra Schumann ~ Tag 2

Hallo ihr Lieben,

heute darf ich euch zum 2. Tag der Blogtour begrüssen, auch wenn das Thema etwas schwierig heute ist. Gestern hat euch ja Alexandra schon eine tolle Buchvorstellung gegeben und ich habe heute ein Thema, was schon recht weit ins Buch reicht, ich möchte aber dabei nicht zu weit vorgreifen, ich denke aber, dass ihr euch da schon einen kleinen Reim auf das machen könnte, was dann als Geheimnis in der Familie von Bella hängt. 

Ein Wort vorweg: 
Ich habe mir lange überlegt, wie ich das Thema anfasse, dass es doch ein recht heikles Thema ist. 
Ich halte mich dann auch erstmal recht neutral und es ist wirklich ein rein informativer Beitrag im Rahmen einer Blogtour.
Ich informiere euch an dieser Stelle auch über die Seite Polizei Beratung, die dann weitere Hinweise gibt.

- Allgemein -
Kindesmisshandlung ist Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. Es handelt sich um eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls. Unter dem Begriff Kindesmisshandlung werden physische als auch psychische Gewaltakte, sexueller Missbrauch sowie Vernachlässigung zusammengefasst. Diese Handlungen an Kindern sind in den meisten westlichen Industrieländern strafbar. Statistiken haben ergeben, dass die Täter häufig die Eltern oder andere nahestehende Personen sind.

Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.

In dieser Definition sind Formen der alltäglichen und systematischen Kinderfeindlichkeit, wie sie sich beispielsweise in schlechten Wohnbedingungen oder lebensbedrohlichem Verkehr ausdrücken, nicht berücksichtigt. Diese ebenfalls zur Misshandlung zu zählen, würde den Begriff zu ungenau machen.


- Missbrauchsformen -
  • Körperlicher Missbrauch
  • Sexueller Missbrauch
  • Emotionaler Missbrauch und Vernachlässigung

Zum körperlichen Missbrauch zählen körperliche Gewalt und schwere Züchtigungen durch Erziehungsberechtigte. Zum sexuellen Missbrauch zählt die Entblößung des Täters bzw. exhibitionistische Handlungsformen sowie sexueller Missbrauch mit Körperkontakt. Von emotionaler Misshandlung wird gesprochen, wenn das Kind dauerhaft feindliche Zurückweisung, Entwertung, Verspottung, Drohung, Liebesentzug oder Isolierung erfährt und sich nicht menschenwürdig entfalten kann. Andererseits stellen auch unangemessen kontrollierendes Verhalten, Verwöhnen oder das Drängen des Kindes in eine überfordernde Rolle als Partnerersatz emotionalen Missbrauch dar. Die Inzidenz beträgt in USA und Großbritannien circa 10 Prozent bei Frauen und 4 Prozent bei Männern. Zu wenig Beachtung findet in Wissenschaft und Gesellschaft die Missbrauchsform der emotionalen und körperlichen Vernachlässigung. Die Vernachlässigung ist oftmals nicht unmittelbar erkennbar, da gesundheitliche Folgen oder Entwicklungsdefizite erst nach länger anhaltender Mangelversorgung sichtbar werden.

Oft bedingen sich diese Misshandlungsformen gegenseitig, so kann beispielsweise die Einschüchterung des Kindes nach der Misshandlung als emotionaler Missbrauchverstanden werden. Aus der Vernachlässigung eines Kleinkindes kann körperliche Misshandlung entstehen.

- Abgrenzungen -

- Körperstrafe

In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten. Es wird daher zwischen „nicht-missbräuchlicher“ (nonabusive) und „missbräuchlicher“ (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen. In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen (siehe auch Züchtigungsrecht). Die meisten Misshandlungen geschehen durch nahestehende Personen (ältere Geschwister, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, nähere Bekannte der Familie).

- Adipositas

Die Deutsche Kinderhilfe bewertet es nicht als „Frage des individuellen Lebensstils oder eine Ausprägung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Erziehungsrechts“, wenn Erziehungsberechtigte es zulassen, dass Minderjährige adipös werden. „Eltern, die zulassen, dass ein 10-Jähriger schon 100 kg oder mehr wiegt, misshandeln nach bestehender Rechtslage ihr Kind! Nur wenn wir dies akzeptieren, gibt es eine Chance, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den Familien präventiv gegenzusteuern und frühzeitig auch verhaltensändernd einzugreifen.“ Der Staat müsse das Recht erhalten, Eltern adipöser Kinder zur Teilnahme an Ernährungskursen zu verpflichten und die Nichtteilnahme zu sanktionieren.


- Folgen -

Der Erkennung von Verletzungsfolgen durch Misshandlungen kommt eine große Bedeutung bei den derzeitig erörterten Früherkennungssystemen zu. Wichtige Voraussetzung für deren Funktionieren ist eine ausreichende Qualifizierung von Hebammen, Kindergarten- und Schulpersonal sowie Kinderärzten in der Erkennung von Misshandlungsfolgen.

akute Verletzungen

Kindesmisshandlung kann eine Vielzahl von schweren Folgen für das betroffene Kind (und unter Umständen auch für Geschwisterkinder) haben. Diese sind von der Form der Gewaltanwendung abhängig.

Beispiele für typische akute Verletzungen sind:
  • Gehirnblutungen (infolge eines Schütteltraumas bei Säuglingen)
  • Retinaeinblutungen (ebenfalls infolge eines Schütteltraumas bei Säuglingen)
  • vielfältige, nicht behandelte Knochenbrüche unterschiedlichen Alters (als Folge körperlicher Gewalt)
  • Verwundungen (beispielsweise durch Schläge mit Gegenständen)
  • Punktverbrennungen (durch das Ausdrücken von Zigaretten)
  • Bissverletzungen
  • Verletzungen im Intimbereich, Vergewaltigungsspuren oder Infektion mit Geschlechtskrankheiten (bei sexuellem Missbrauch)
chronische Verletzungsfolgen

Beispiele für dauerhafte Misshandlungsfolgen sind:
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Nicht-organische Gedeihstörungen.
  • posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung, Borderline-Persönlichkeitsstörung und Bindungsstörung als Folge aller Misshandlungsformen.
Folgen im Erwachsenalter

Psychische Belastungen und Stress in der Kindheit wie z. B. Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch oder auch das Miterleben von Krieg und Naturkatastrophen können psychische Störungen im Erwachsenenalter (z. B. affektive Störung oder Angststörung, Persönlichkeitsstörung, Essstörung, Schizophrenie, Substanzmissbrauch), aber auch Veränderungen im Immunsystem, im neuroendokrine System oder in zentralnervösen Strukturen (Hippokampusvolumen) zur Folge haben.

Die Folgenschwere von Gewalt und Vernachlässigung für das älter werdende Kind und den späteren Erwachsenen ist umstritten. Die Extrempositionen reichen von „hat mir gutgetan“ oder „eigene Schuld“ bis hin zu „hat mein Leben zerstört“. Dies hängt unter anderem mit der Schwere des Erlittenen, den situativen Gegebenheiten und den Möglichkeiten zur Verarbeitung zusammen, aber auch damit, dass mit dem Erwachsenwerden die Erinnerungen an den eigenen kindlichen Schmerz verblassen, ohne dass dem Erwachsenen dies selbst bewusst wird. Mit dem Verschwinden der Erinnerung an beispielsweise demütigende Gefühle kann später mit ehrlicher Überzeugung behauptet werden, dass einem die Schläge von einst „doch ganz gut getan“ haben.

Folgen von sexuellen Kindesmissbrauch

Als Kurzzeitfolgen werden Folgen bezeichnet, die innerhalb der ersten beiden Jahre nach der sexuelle Misshandlung auftreten. Unter Langzeitverfolgen sind Folgen zu verstehen, die länger als zwei Jahre andauern oder die um mehr als zwei Jahre verzögert auftreten. Meistens treten sie erst während der Adoleszenz oder im Erwachsenenalter auf.

Kurzzeitfolgen
  • Somatische Folgen: Verletzungen im Genital-, Anal-, Oralbereich. Schwangerschaften, Geschlechtskrankheiten
  • Emotionale Reaktionen: Angst, Schuld- und Schamgefühle, Ärgerneigung, Feindseligkeit, selbstschädigendes Verhalten, Impulsivität
  • Psychosomatische Folgen: Chronische Bauchschmerzen ohne körperlichen Befund, Essstörungen, Schlafstörungen, Bettnässen, Einkoten
  • Unangemessenes Sexualverhalten: Ausufernde Neugier an Sexualität, frühe sexuelle Beziehungen, offenes Masturbieren, Exhibitionismus, unangemessenes sexualisiertes Verhalten im Sozialkontakt
  • Sozialverhalten: Weglaufen von Zuhause, Schulschwierigkeiten, Schwänzen, Rückzugsverhalten, Hyperaktivität, aggressives Verhalten, physische Angriffe, Konsum von Suchtmitteln
Langzeitfolgen
  • Chronische Traumatisierung: Flashbacks, Vermeidungsverhalten von traumaassoziierten Reizen, erhöhtes Erregungsniveau, Reizbarkeit, Gedächtnislücken
  • Kognitive Störungen: Negative Selbstwahrnehmung, Unsicherheit, niedriges Selbstwertgefühl
  • Sozialverhalten: Schulversagen, chronische Probleme im Kontakt mit Gleichaltrigen, schlechte körperliche Gesundheit, Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit
  • Persönlichkeitsveränderung: Veränderung der Identität, veränderte Weltanschauung


~ Gewinnspiel ~

Natürlich habt ihr auch heute wieder die Möglichkeit, etwas zu gewinnen und zwar 3 x ein Print von Wildrosengeflüster. 


Um teilzunehmen beantwortet bitte folgende Frage:
Missbrauch ist eine schlimme Sache, in allen Momenten. Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr einen Missbrauch mitbekommen würdet? 

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter vnreon 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen. 
Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn. 
Das Gewinnspiel endet am 4.9.2016 um 23:59 Uhr.

~ Blogtourfahrplan ~

Tag 1: 
Wildrosengeflüster (Buchvorstellung mit Leseprobe) 
Kindesmisshandlung 
Zusammenhalt unter Geschwistern 
Glaube an Gott 
Angst 
Wildrosen 
Alexandra Schumann und ihre Bücher
Gewinnspielauslosung auf allen Blogs

Alles Liebe,
Katja

7 Kommentare:

  1. Hallo,

    eine schwierige Frage. Ich würde ihn wohl anzeigen.

    LG
    SaBine

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    1. Definitiv würde ich das auch tun, anzeigen! Aber wie war das früher? Als der Mann der unantastbare Herr im Haus war, wenn die Mutter nicht mehr da war und niemand es mitkriegte? Ich bin sicher, auch heute gibt es noch eine hohe Dunkelziffer...
      Liebe Grüße, Alexandra Schumann

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  2. Hallo,
    Dankeschön für deinen sehr guten Beitrag. Das ist sehr schwere Kost und ich bin froh, dass ich damit noch nicht konfrontiert wurde. Sollte das jemals passieren, würde ich sofort dem Betroffenen Hilfe anbieten, die Behörden informieren etc.
    Liebe Grüße Bettina Hertz
    bettinahertz66@googlemail.com

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  3. Schwierig. Versuchen den Betroffenen zu helfen und dann die Behörden informieren.

    Liebe Grüße,
    Daniela

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  4. Hallo ,

    vielen Dank für den interessanten Beitrag .
    Ich würde sofort zu Polizei gehen und auch Jugendamt
    informieren und versuchen zu helfen.

    Liebe Grüße Margareta Gebhardt (Stern44 )
    margareta.gebhardt@gmx.de

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  5. Hallo und danke für deinen Informativen Beitrag.

    Ich würde wahrscheinlich die Polizei rufen und eine Anzeige beim JA machen. Mit den Betroffenen zu reden hilft meistens nicht.

    Liebe Grüße
    Dörte

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  6. Hallo,

    ich würde die Polizei verständigen und ggf. zusätzlich auch noch das Jugendamt... ich würde zusätzlich auch meine persönliche Hilfe anbieten ;)

    LG

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Schön, das Du hier bist!
Über Deine Kommis freue ich mich natürlich sehr. Schreib doch einfach was Dir auf der Seele brennt.
Alles Liebe,
Katja
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