Hallo und Herzlich Willkommen zum 5. Tag der Blogtour zu
Shanghai Love Affairs von Karin Lindberg.
Ich darf euch heute etwas zu Band 3 erzählen und über den Beruf des Anwalts sprechen.
~ Der Beruf des Anwalts ~
Der Anwalt an sich ist erstmal ein vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.
Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:
- Rechtsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter natürlicher oder juristischer Personen
- Staatsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter des Rechtsgebers
- Patentanwalt, der Vertreter im gewerblichen Rechtsschutz
Im Buch arbeitet Jan ja als Rechtsanwalt, deswegen gehe ich darauf genauer ein.
Allgemeine Definition des Rechtsanwalts:
Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Er gehört mit den Patentanwälten, Steuerberaternund Wirtschaftsprüfern und (teilweise) den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Mit allen Fragen rund um den Beruf des Rechtsanwalts befasst sich – seit 1988 in Deutschland auch institutionell – das Anwaltsrecht. Von einem „Titularanwalt“ spricht man bei zugelassenen Rechtsanwälten, die keine Mandate übernehmen. Sie führen die Berufsbezeichnung häufig aus Imagegründen oder um Mitglied in einem Rechtsanwaltsversorgungswerk werden zu können und dort Altersversorgungsansprüche zu erwerben. Außerdem gestattet § 17 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) der zuständigen Rechtsanwaltskammer, einem Anwalt, der wegen hohen Alters oder Gebrechen auf die Zulassung verzichtet, die Erlaubnis zu erteilen, sich weiterhin Rechtsanwalt zu nennen.
Aufgabe des Rechtsanwalts:
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z. B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar – bestehen. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Jedermann kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Im Zivilprozess besteht bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt bei anderen Verfahrensarten für die höheren Instanzen. Der Sinn dieses sogenannten Anwaltszwangs liegt darin die höheren Instanzen der Gerichtsbarkeit zu entlasten, da Sachverhaltsaufklärungsarbeiten und rechtliche Voreinschätzungen vor Klageerhebung und während des Prozesses durch die Rechtsanwälte erfolgen sollen.
Abstrakt können Sinn und Aufgaben der anwaltlichen Tätigkeit wie folgt aufgegliedert werden:
- Rechtsgestaltung (Kompliziertere, aber für die Wirtschaft bedeutende Rechtsgeschäfte würden ohne anwaltliche Hilfe in der Vertragsgestaltung oftmals unterlassen werden. Umstritten ist hingegen die Einbeziehung von Anwälten durch Ministerien für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen)
- Rechtssuchende über Ansprüche und Gegenansprüche aufzuklären und Beweise zu sichern
- Entlastung der Justiz durch Abraten von der Klagerhebung bei mangelnder Erfolgsaussicht (Filterfunktion für die Gerichte), außergerichtliche Streitbeilegung durch Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen (damit auch zum Rechtsfrieden beizutragen), Mediation (in diesen Fällen wird der Anwalt als Mediator und nicht als Vertreter einer Partei tätig)
- außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen (durch anwaltliche Aufforderungsschreiben, Vertragsstrafen). Vertragsstrafen und die Kostentragungspflicht des Anspruchgegners leisten dabei auch einen Beitrag zur Prävention vor zukünftigen Rechtsverstößen
- Verfahrenshilfe für die Prozesse vor den Gerichten zu leisten (Sachverhaltsklärung und Ordnen der Darlegungen, Rechtsausführungen)
- Prozesshandlungen vorzunehmen (zum Beispiel: Einreden zu erheben, Vergleiche abzuschließen, Rechtsmittel einzulegen)
- durch Mitarbeit in den berufsständischen Organisationen, Beiträge in Fachzeitschriften oder Kommentaren zur Fortbildung der Rechtsauslegung, insbesondere derRechtsprechung, und zur Gesetzgebung beizutragen.
Nach groben Schätzungen besteht die anwaltliche Arbeit an Mandaten zu 80 % aus Sachverhaltsaufklärung und zu 20 % aus daran anschließender Rechtsanwendung.
Berufsrecht des Anwalts:
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für ihn gilt anwaltliches Berufsrecht, welches gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Der Beruf des Rechtsanwalts ist in Deutschland ein klassischer Kammerberuf; alle Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder der örtlich für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammern sind u. a. für die Einhaltung des Berufsrechts zuständig. Als Dachorganisation besteht die Bundesrechtsanwaltskammer, bei der die Satzungsversammlung eingerichtet ist. Diese gestaltet das Berufsrecht im Wege der Selbstverwaltung durch die Berufsordnung (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO) weiter aus. Daneben gelten die CCBE-Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU.
Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO). Diese „Organformel“ wurde erstmals vom Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte in einer Entscheidung vom 25. Mai 1883 gebraucht. Inhaltlich bedeutet dies, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern auch derRechtsordnung; allerdings gehen die Interessen des Mandanten im Rahmen der Gesetze vor. Er ist so ein dem Richter und Staatsanwalt gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege. Der Anwalt darf deshalb vor Gericht nicht bewusst die Unwahrheit vortragen. Er darf auch nicht tätig werden, wenn er wegen desselben Streitgegenstands bereits die Gegenpartei vertritt oder vertreten hat. Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist verfassungsrechtlich geschützt: Der Anwalt und seine Mitarbeiter haben nicht nur eine Schweigepflicht, sondern gegenüber allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei ein Aussageverweigerungsrecht über das, was der Mandant seinem Anwalt anvertraut hat. Die Handakten des Anwalts können weder durchgesehen noch beschlagnahmt werden.
Dann hoffe ich mal, dass ich euch damit etwas den Einblick in den Beruf des Anwalts geben konnte.
Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia
~ Blogtourfahrplan ~
Montag, 16. Mai 2016 - Shanghai Love Affairs
bei Sonja von Buchreisender
Dienstag, 17. Mai 2016 - Charity
bei Jasmin von Bücherleser
Mittwoch, 18. Mai 2016 - Vertrauen in einer Beziehung
bei Bianka von Bianka's Bücherkiste
Donnerstag, 19. Mai 2016 - Die Wünsche der Familie
bei Nadja von Bookwormdreamers
Freitag, 20. Mai 2016 - Rechtsanwalt – Beruf oder Leidenschaft
bei Katja von MissRose's Bücherwelt
Samstag, 21. Mai 2016 - Eine Reise durch die Shanghai Love Affairs Reihe
bei Desiree von Eine Leidenschaft für Bücher
Sonntag, 22. Mai 2016 - Karin Lindberg & ihre Bücher
bei Tine von Mein Bücherparadies
Montag, 23. Mai 2016
Gewinnspielauslosung auf allen Blogs
~ Das Gewinnspiel ~
Zu gewinnen gibt es auch wieder etwas und zwar:
1. Preis 3×1 signiertes Print Deiner Wahl aus der Shanghai Love Affairs Reihe
2. Preis 3x 1 Mousepad und Magnet
3. Preis 5×1 E-Book im Wunschformat aus der Shanghai Love Affairs Reihe
Um zu gewinnen, beantwortet folgende Frage:
Wäre der Beruf des Anwalts etwas für dich?
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
Das Gewinnspiel endet am 22.5.2016 um 23:59 Uhr.
Alles Liebe,
Katja
Huhu,
AntwortenLöschendas kommt ganz auf den Fall an. Jemand der jemanden getötet hat aus Mordlust, Habgier oder Neid usw. möchte ich als Anwalt nicht verteidigen müssen.
Denn ich finde es nicht O.K. den Menschen möglicherweise auch noch ein gutes Leben ...den Knast zu ersparen.
Also wäre Anwalt in dieser Richtung eher weniger etwas für mich. Auch Verkehrssündern möchte ich nicht helfen, die rote Ampel überfahren usw.
LG..Karin...
Kriminalfälle zu verhandeln stelle ich mir sehr spannend an. Andere Sachen, wie in der Wirtschaft, könnte ich mir eher nicht vorstellen. Es kommt also darauf an.
AntwortenLöschenLiebe Grüße,
Daniela
Hallo,
AntwortenLöschenich bin Rechtsanwaltsfachangestellte :) Ich würde nur für bestimmte Fachrichtungen Rechtsanwalt sein wollen. Hinter jedem Rechtsstreit steckt viel Arbeit in Form von Recherche und Büroarbeit, die nicht so spannend ist ;) Aber Strafrecht ist wirklich interessant.
LG Tina
Hallo,
AntwortenLöschennein der Beruf des Anwalts wäre nichts für mich. Ich hab leider kein Pokerface und könnte daher niemals meine Emotionen verbergen und das sollte ein Anwalt können.
GLG Christine
Hallo :-) Einfache Frage und einfache Antwort: NEIN!
AntwortenLöschenKein Beruf für mich ist und auch nie wäre und auch n och nie drüber nachgedacht habe, da ich einfach kreatives mit der Hand anfertigen muss :-D
LG Jenny
jspatchouly@gmail.com
Hallo,
AntwortenLöschenEhrlich gesagt ist Anwalt für mich nicht das richtige. Also Nein. Hut ab, für die jenigen die diesen Weg einschlagen. Ich kann es mir ziemlich schwer vorstellen mit den ganzen Paragraphen und was geleistet wird.
Lg Stefanie
stefanie.aden@web.de
Huhu,
AntwortenLöschenden Beruf finde ich schon sehr interessant, aber man muss wahrscheinlich richtig Glück haben oder sich rein hängen, um die "guten" Fälle und Klienten zu bekommen, hinter die man sich gerne stellt...
Einen schönen Abend wünsche ich!
LG Madita
Hallo =)
AntwortenLöschenNein eher nicht. Dazu kenne ich mich viel zu wenig aus und mein Interesse ist auch nicht so groß, das alles zu lernen.
Liebe Grüße
(shanklin@gmx.de)
Hallo :)
AntwortenLöschenoh ja, der wäre was für mich. Ich wollte sogar mal Anwältin werden, aber meist lernt man dann doch was ganz anderes :)
ganz liebe Grüße
Jutta
Hallo,
AntwortenLöschenalso ehrlich gesagt nicht, da ich mir nicht vorstellen könnte, dass ich das Studium schaffen würde, da ich es als eher langweilig ansehe ;)
LG