Hallo ihr Lieben,
herzlich Willkommen zum Tag 3 unsere Blogtour zu 2033 von Lya Sanders. Heute darf ich euch das Thema Zwangsarbeit etwas genauer vorstellen.
2033 spielt in einem ähnlichen Umfeld wie die Zeit unter Adolf Hitler und neben den Holocaust spielt dabei auch die Zwangsarbeit eine wichtige Rolle, deswegen stelle ich euch das heute etwas genauer vor.
Zwangsarbeit beschränkt sich dabei nicht nur auf die Konzentrationslager sondern auch auf Strafanstalten.
~ Zwangsarbeit ~
Allgemein:
Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht. Sklaverei und Leibeigenschaft beschreiben ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis, bei dem der Mensch als Eigentum und Objekt des Menschenhandels im Vordergrund steht.
Definition und internationale Verbindung:
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Zwangsarbeit sollte bis auf die in Abs. 2 des Übereinkommens aufgeführten Tatbestände abgeschafft werden: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.
Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit
- als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
- als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
- als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
- als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
- als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Abkommen, die sich mit verschiedenen Ausprägungen der Zwangsarbeit befassen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- UN-Menschenrechtsabkommen, Pakt II, Artikel 8
- Kinderrechtskonvention, Art. 32 ff. und Fakultativprotokolle zur Verhinderung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinder- und Zwangsarbeit
- Wanderarbeiterkonvention
- Behindertenrechtskonvention
- Internationale Abkommen gegen Menschenhandel
- Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention regeln die Rechte von Kriegsgefangenen und Zivilisten im Kriegsfall
Ziele der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus:
Ziele der Zwangsarbeit waren unter anderem:
- Arbeitsersatz der durch den Kriegseinsatz in der Wehrmacht in Deutschland fehlenden Männer
- Einsparungen für deutsche Firmen, da Zwangsarbeiter günstiger als reguläre Arbeiter waren
- Erhöhung der Staatseinnahmen, durch von der Industrie zu übernehmende Verleihgebühren und „Ausländersonderabgaben“
- Vernichtung durch Arbeit
Betroffene Gruppe im Nationalsozialimus:
In der nationalsozialistischen Zeit wurden die folgenden Personengruppen als Zwangsarbeiter herangezogen:
- Ausländische Zivilarbeiter, diese wurden zu Kriegsbeginn noch mit falschen oder beschönigten Versprechungen angeworben, waren über Quotenregelungen durch lokale ausländische Behörden (Beispiel: Service du travail obligatoire) in den besetzten oder abhängigen Gebieten zu stellen oder wurden von der Besatzungsmacht Deutschland ausgehoben.
- Kriegsgefangene der Wehrmacht. Kriegsgefangenen wurde die vorzeitige Entlassung angeboten, falls sie sich "freiwillig" zum Arbeitseinsatz verpflichteten. Dadurch schieden diese aus dem durch das Internationales Komitee vom Roten Kreuz kontrollierten Schutzbereich der Genfer Konventionen aus, das die Behandlung der Kriegsgefangenen regelt.
- Inländische Häftlinge und Anstaltsinsassen unabhängig vom Grund (klassische Straftat, politische Gesinnung, Glaubenszugehörigkeit oder ethnische Zugehörigkeit) ihrer Inhaftierung.
Für deren Arbeitsverhältnisse war charakteristisch, dass es rechtlich durch den Arbeiter nicht aufzulösen war, dass der Arbeiter keinen Einfluss auf die Umstände seines Arbeitseinsatzes hatte und dass die Sterblichkeit aufgrund der überhöhten Arbeitsbelastung, der schlechten Versorgung und der menschenunwürdigen Behandlung erhöht war.
Zum Teil wird auch zwischen dem Einsatzort (nach Deutschland und Ausland) und der Art der Sammelunterkunft (Gefängnis, KZ, Ghetto, Arbeitslager etc.) unterschieden. Da Zwangsarbeiter häufig deportiert und verlegt wurden, führen diese Gruppierungen vermehrt zu Doppelzählungen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Zwangsarbeit
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Zwangsarbeit
~ Der Blogtourfahrplan ~
Tag 1: 2033
Tag 2: Holocaust
Tag 3: Zwangsarbeit
=> hier bei mir
Tag 4: Das Leben als Moslem
Tag 5: Strafanstalten
Tag 6: Gewinnauslosung auf allen Blogs
~ Das Gewinnspiel ~
Natürlich gibt es auch wieder etwas zu gewinnen, die Gewinne sind:
1. Preis - 1 Signiertes Print
2. Preis - 2x E - Book im Wunschformat
Gewinnspiel Frage :
(Frage kam erst um 11.20 Uhr dazu, alle Kommentare vorher zählen auch.)
Wusstet ihr, dass es internationale Abkommen noch heute zum Thema Zwangsarbeit gibt?
Wusstet ihr, dass es internationale Abkommen noch heute zum Thema Zwangsarbeit gibt?
Einfach kommentieren und schon seid ihr dabei. :)
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird von CP - Ideenwelt organisiert.
Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
Das Gewinnspiel endet am 31.7.2016 um 23:59 Uhr.
Alles Liebe,
Katja